Entscheidung des Bundesgerichtshofes über beihilferechtliche Notifizierungspflicht von Krankenhausleistungen

Recht1

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 24. März 2016 über die beihilferechtliche Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an ein öffentliches Krankenhaus entschieden. Dabei hat der BGH die medizinischen Versorgungsleistungen der Kreiskrankenhäuser als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) eingestuft. Zudem hat er bestätigt, dass sich aus der Aufnahme der Krankenhäuser in den Krankenhausplan die Notwendigkeit des Betriebes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung ergäbe. Der BGH hat die Sache mit Blick auf die Zuwendungen in den Jahren 2012 und 2013 wegen Nichteinhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben zur neuen Entscheidung an das OLG Stuttgart zurückverwiesen, die seit 2014 gewährten Zuwendungen hingegen für zulässig erachtet.

LKT Rundschreiben Nr. 160/2016 [PDF-Dokument: 55 kB]

31.03.2016